Versand und Zahlung


ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND -VERZUG
Unsere Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung in der Höhe des ausgewiesenen Betrags zahlbar. Falls in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart worden ist, gilt: erfolgt die Zahlung innerhalb 11 Tagen nach Rechnungslegung, ist der Besteller berechtigt, den in der Rechnung ausgewiesenen Betrag um 2% zu reduzieren sofern keine früheren Rechnungen offen stehen. Bei Objekten über € 5.000,-- Warenwert sind bezüglich des Verkaufspreises zu zahlen: 1/3 nach Eingang unserer Auftragsbestätigung, 1/3 bei Meldung unserer Versandbereitschaft, 1/3 innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug oder innerhalb von 11 Tagen nach Rechnungslegung abzüglich 2% Skonto vom Gesamtwert. Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware zu bezahlen. Zahlungen des Bestellers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf eines unserer Geschäftskonten als geleistet. Grundsätzlich werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen und Mahnspesen in Rechnung gestellt, außer es gibt mit dem Lieferanten eine schriftliche Vereinbarung mit befreiender Wirkung. Weiters sind wir berechtigt nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder - soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit einem Endverbraucher handelt – Verzugszinsen in der Höhe von 6% p. a. über den Diskontzinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 12% Zinsen p. a., zu verrechnen. Des Weiteren treten, auch bei Teilzahlung, allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Der Kaufpreis wird sofort in vollem Umfang fällig, wenn die vereinbarte Zahlung nicht voll geleistet wird, der Besteller mit einer der vereinbarten Raten länger als 10 Tage im Rückstand gerät oder einen Wechsel oder Scheck zu Protest geht. Das gleiche gilt, wenn beim Besteller Zahlungsschwierigkeiten offenbar werden, insbesondere wenn Anträge auf Eröffnung des Vergleichs oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Bestellers eingebracht werden. Diese Fälligkeit ergreift auch Raten, über die später fällige Wechsel vom Besteller angenommen sind. Ferner sind wir in diesem Fall auch berechtigt, einen Lieferstopp zu verfügen, ohne zum Ersatz etwaiger dadurch entstandener Schäden verpflichtet zu sein. Mahn- und Inkassospesen sind in angemessener bzw. tariflicher Höhe zu ersetzen. Für den Fall, dass seitens des Bestellers durch Nichterfüllung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen dem Lieferer ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, behält sich der Lieferer vor, über angefertigte Formen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Fertigteile frei zu verfügen. Der Besteller kann aufgrund irgendwelcher Gegenansprüche, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, die Zahlung nicht zurückhalten bzw. Aufrechnung gegen unsere Forderungen erklären. Wechsel und Schecks werden, wenn vereinbart, nur zahlungshalber angenommen. Die hierbei anfallenden bankseitigen Kosten und Spesen sowie Spesen im Auslandszahlungsverkehr trägt der Besteller. Die Einhaltung der Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen bilden einen wesentlichen Bestandteil für die Durchführung der Lieferungen und Arbeiten.

EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung verbleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Des Weiteren dürfen unsere Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern.

LIEFERFRIST
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Besteller all seinen Verpflichtungen, die zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich sind, in entsprechendem Umfang nachgekommen ist. Erst ab dem Zeitpunkt des Einganges aller zur Erledigung des Auftrags benötigten kaufmännischen und technisch geordneten und endgültigen Angaben sowie Klarstellung der Zahlungsmodalitäten gilt die Lieferfrist. Die angegebenen Lieferfristen gelten immer als Lieferzeit ab Werk. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, sind Lieferzeitangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen annähernd und unverbindlich und können nie als endgültige Fristen angesehen werden. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um maximal 10 Werktage zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht geliefert ist. Der Rücktritt beider Vertragspartner vom Vertrag ist nur dann möglich, wenn der von uns bestätigte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten wird. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn innerhalb dieser unverbindlich bestätigten Lieferzeit die Anzeige der Lieferbereitschaft oder des Versandes erfolgt und ohne unser Verschulden die Absendung unmöglich ist. Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder nicht erfolgter Lieferung sind uns gegenüber ausgeschlossen. Die Einhaltung der Lieferzeit ist abhängig von störungsfreien Zulieferungen unserer Vorlieferanten, ferner abhängig von etwaigen schweren innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Störungen oder Formen Höherer Gewalt (Streiks, schwere Maschinenschäden, Brand, Überschwemmung, Kriegsgefahr, etc.). In Fällen solcher Einflüsse sind wir von der Leistung entweder ganz oder den Umständen entsprechend frei. Teillieferungen sind zulässig, dürfen bei sonstigem fehlerfreien Befund der Lieferung nicht zurückgewiesen werden und berechtigen zur gesonderten Rechnungslegung. Bei Abholung durch den Käufer oder durch den beauftragten Transportunternehmer müssen vereinbarte Termine pünktlich eingehalten werden. Bei Nichteinhalten der Abholtermine versandfertig gemeldeter Ware sind wir berechtigt, am nächsten Tag über die Ware frei zu verfügen. Der Käufer trägt alle durch verspätete Abholung oder Bereitstellung von Frachtmaterial entstehende Kosten. Werden die bei Aufträgen oder Lieferungen mehrerer Teilmengen vereinbarten Lieferfristen und /- termine vom Käufer nicht eingehalten, so sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, die restlichen Waren zu liefern oder von dem noch nicht erledigten Teil des Auftrages zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichteinhaltung zu verlangen.

BESTELLUNGEN, ABNAHMEVERPFLICHTUNG, RÜCKLIEFERUNGEN
Bestellungen werden für den Lieferer erst durch dessen schriftliche Bestätigung verbindlich. Diese müssen Lieferadresse sowie Versandart enthalten. Weitere Angaben, wie Artikelnummer sowie Artikelbezeichnung gemäß unseren Unterlagen sind unbedingt erforderlich, um Missverständnisse zu vermeiden und eine speditive Auftragsabwicklung sicherzustellen. Der Lieferer hat das Recht, die Bestellmenge bei sogenanntem „Schüttgut“ um bis zu 5% zu über- oder zu unterliefern. Bei Unterschreiten unseres Mindestauftragswertes von € 250,00 müssen wir zusätzlich zum Auftragswert einen Mindermengenzuschlag von € 19,00 in Rechnung stellen. Bei Unterschreiten unserer Mindestauftragsmenge, welche aus betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Gründen artikelbezogen festgelegt ist, wird mit dem Kunden ein artikelabhängiger Mindermengenzuschlag vereinbart. Mit dem Zeitpunkt der Zusendung einer Auftragsbestätigung ist der Lieferer berechtigt, jederzeit, unabhängig vom vereinbarten Liefertermin, mit der Produktion zu beginnen. Nach Produktion der Ware ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen und der Kunde ist zur Abnahme und Bezahlung der bereits produzierten Ware verpflichtet. Diese Abnahmeverpflichtung gilt auch für Rahmenaufträge und für über E-CommerceSystemen gesteuerte Bestellungen. Die im Angebot vereinbarten Stückzahlen werden auf Lager gefertigt und diese sind auch bei etwaigen Artikeländerungen oder bei Auslaufen des Artikels ausnahmslos vom Besteller abzunehmen. Warenrücklieferungen von bereits vereinbarungsgemäß übernommener Ware werden nur in Sonderfällen und nach vorheriger Absprache angenommen, wobei wir bei der Erteilung einer Gutschrift 30% vom Warenwert der noch kommerziell verwertbaren Waren einbehalten. Waren, die aufgrund technischer Änderungen oder sonstigen Gründen für keinen weiteren Nutzen Verwendung finden, werden von uns kostenlos entsorgt.

LIEFERUNG, VERPACKUNG, VERSAND, ANNAHMEVERZUG
Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei fortlaufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Eine etwaige Be- und Verarbeitung von uns gelieferter und noch in unserem Eigentum befindlicher Ware erfolgt für uns ohne uns zu verpflichten und ohne, dass unser Eigentum hierdurch untergeht. Der Kunde wird unser Eigentum verwahren, es ggf. für uns verarbeiten und uns Zugriffe Dritter unverzüglich mitteilen. Er darf über unser Eigentum im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Der Kunde tritt die aus einem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren entstehenden Ansprüche gegen Dritte hiermit sicherungshalber bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen an unsere Geschäftsverbindung – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an uns in Höhe dieser Forderungen ab. Unsere Ware wird, soweit dies vereinbart und schriftlich bestätigt wird, nach unserem Ermessen entweder in handelsüblicher Weise oder nach Kundenwunsch (Einzelverpackungen, Sonderfarben, ...), in jedem Fall aber auf Kosten des Kunden verpackt. Kosten von Verpackungen nach Kundenwunsch werden gesondert in Rechnung gestellt. Um Lieferungen zu vereinfachen, ist es uns grundsätzlich nur möglich, Bestellungen in Verpackungseinheiten (siehe Bruttopreislisten) zum Versand zu bringen. Für Kleinserien, welche von unseren Standardverpackungseinheiten abweichen, müssen wir einen Verpackungszuschlag von € 6,00 /Position verrechnen. Sofern das Verpacken bei uns in üblicher Weise erfolgte, können Beanstandungen, welche aus vermeintlichen Mängeln der Verpackung resultieren, bei uns nicht geltend gemacht werden. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand mit dem unserer Auffassung nach geeignetsten Transportmittel und grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers. Die Lieferung gilt als durchgeführt, wenn die Liefergegenstände im Lieferwerk versandbereit sind und die Versandbereitschaft dem Besteller bekannt gegeben, oder einem Spediteur zum Transport übergeben wurde. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch und Rechnung des Empfängers abgeschlossen. Für Verzögerungen oder Ausfall während des Transports übernehmen wir keine Verantwortung. Bei Erhalt ist der ordnungsgemäße Zustand der Lieferung zu überprüfen, da die Ware versandgerecht bereitgestellt wurde. Bei Fehlmengen und/oder Beschädigungen müssen folgende Punkte überprüft werden:
- Beschädigung der Palette oder unserer Verpackungsfolie bzw.
- Überprüfung der Kartons auf Stückzahl und Deformierung
- Zerstörte und/oder beschädigte Produkte.

Diesbezügliche Reklamationen müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Waren schriftlich erfolgen, um anerkannt zu werden. Wird die bestellte Ware nicht vereinbarungsgemäß übernommen, so kann der Lieferer unter Setzung einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Bei Rückgabe, Nichtannahme oder Rücktritt durch den Besteller erheben wir bei vertretbaren Waren neben den entstandenen, wertmäßig beim Lieferer genau zu erfassenden Kosten, eine Pauschale von 15% des Auftragswertes für die Verwaltungstätigkeit und entgangenen Gewinn. Tauscht der Besteller Serienartikel oder sonstige vertretbare Ware innerhalb unseres Programms um, so verrechnen wir bei gleichem Auftragswert zusätzlich zum Kaufpreis 5% für die Inanspruchnahme des Lieferers. Beim Umtausch nicht vertretbarer Ware hat der Besteller über die Pauschale hinaus den bei der Wiederverwendung eventuell entstehenden Verlust oder Aufwand voll zu tragen. Die Packmittel werden mit Ausnahme von Mehrweggebinden nicht zurückgenommen. Falls Mehrweggebinde innerhalb von 2 Monaten ab Warenablieferungstag im Lieferwerk einlangen, werden verrechnete Kosten gutgeschrieben. Bei Rücksendung sind Rechnungstag und /-nummer anzugeben, mit welcher ursprünglich die Mehrweggebinde verrechnet wurden. Falls die Mehrweggebinde in nur teilweise oder nicht wiederverwendbaren Zustand in das Lieferwerk zurückgelangen, steht dem Lieferer ein entsprechender Preisabzug zu. Mängel der Verpackung können bei uns nicht geltend gemacht werden, wenn das Verpacken bei uns in üblicher Weise erfolgte. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand mit - unserer Auffassung nach - geeigneten Transportmitteln und grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers an dessen Standort. Für eingehende Expressbestellungen oder den Versand von Waren an eine einmalig abweichende Lieferadresse, werden € 25,00 Bearbeitungsgebühr pro Lieferung in Rechnung gestellt. Bei Erhalt ist der ordnungsgemäße Zustand der Lieferung zu überprüfen. Etwaige Beschädigungen oder Verluste sind sofort beim Empfang der Ware vor dem Abladen unter Geltendmachung der Schadenersatzansprüche durch den Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.

ZURÜCKBEHALTUNG
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Besteller bei gerechtfertigter Reklamation, außer in Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

VERTRAGSRÜCKTRITT
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkursabweisung mangels Vermögens, bei Zahlungs-verzug oder Eintritt von Elementarereignissen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er noch nicht vollständig erfüllt ist. Für den Fall des Rücktritts haben wir bei Verschulden des Auftraggebers die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages bzw. den Ersatz des durch diesen Rücktritt tatsächlich entstandenen Schadens unter Entbindung sämtlicher vereinbarten Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen, zu begehren. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Auftraggeber – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzten Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des durch diesen Rücktritt tatsächlich entstandenen Schadens zu leisten. Bei Vertragsabschlüssen mit Endverbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzes kann der Verbraucher ohne Angaben von Gründen innerhalb von 7 Werktagen vom Vertrag zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt ein Verbraucher im Sinne dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

HÖHERE GEWALT
Der Lieferer ist von der termingerechten Vertragserfüllung gänzlich oder teilweise befreit, wenn er daran durch Ereignisse höherer Gewalt gehindert wird. Als solche gelten ausschließlich Ereignisse, die für einen erfahrenen Lieferer unvorhersehbar und unabwendbar waren. Termine und Fristen, die durch das Einwirken der höheren Gewalt nicht eingehalten werden können, verlängern sich um die Dauer der Auswirkungen der höheren Gewalt.